Sicherheit
für Maschinen und Anlagen
Sicherheitstechnische Begehung
Begehung von Anlagen um Gefährdungen, die von Maschinen ausgehen, zu erkennen.
Insbesondere vor geplantem Umbau oder Neuaufstellung. Mit Prüfbericht.
Risikoanalyse / Risikobeurteilung (CE)
In der ersten Maschinenrichtlinie 98/37/EG, gültig von 1995 bis 2008, mussten die
Gefahren, die beim Umgang mit der Maschine entstehen, nicht bewertet werden.
Nach der aktuellen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, gültig seit 2009, müssen die
Gefahren analysiert und bewertet werden.
Mit Stichtag dem 20.01.2027 tritt die Maschinenverordnung EU 2023/1230 ohne Übergang
in Kraft. Ich unterstütze Sie bei der Umstellung.
Ich erstelle Risikoanalysen / Risikobeurteilungen nach der im Maschinen- und Anlagenbau
üblichen PHA-Methode (Preliminary Hazard Analyses).
Bei größeren Anlagen wird die Analyse in der Regel während der Inbetriebnahme erstellt,
so dass die Anlage im Ist-Zustand bewertet wird.
Ausführung:
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Nach DIN EN 12100
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Fotodokumentation, sofern möglich
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Analyse der Gefahren mit Risikobeurteilung